Angelausflüge

Aktuelles

 

Die Gewässer rund um die Halbinsel Wittow sind ein beliebtes Angelrevier. Die nördlichen, an die offene Ostsee angrenzenden Küstenbereiche sind optimal zum angeln auf Aal, Plattfisch, Dorsch, Hornhecht, Hering und Meerforelle, und zu bestimmten Zeiten ziehen sogar die großen Ostseelachse an der Küste vorbei.

Im südlichen Bereich ist Wittow von den Boddengewässern begrenzt. Neben massenhaft Plötzen und Barsche werden hier die großen Boddenhechte gefangen. An den tieferen Stellen des Großen Jasmunder Boddens stehen auch Zander.

Hecht 113cm/9kg, M.Richter 2008

Gesetzliche Bestimmungen:

Für das Angeln in den Gewässern Mecklenburg Vorpommerns benötigt man einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis. Bei Gewässern des Landesangelverbands Mecklenburg Vorpommern muss man Mitglied im LAV sein, d.h. einen Sportfischerpass und eine Angelberechtigung besitzen. Sollte man kein Mitglied des LAV M-V sein, können auch Gastberechtigungen erteilt werden. Für Privatgewässer und Gewässer der Berufsfischerei benötigt man eine entsprechende Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Gleiches gilt für das Angeln in der Ostsee. Die notwendige Ostseeangelberechtigung kostet 5 Euro / Tag, 10 Euro / Woche und 20 Euro / Jahr. Die Gewässerkarten kann man bei den örtlichen Fischereibehörden, in Angelläden, Zeltplätzen, Autobahnraststätten, Touristeninformationen oder bei den entsprechenden Fischern oder Gewässereignern kaufen.

Für Touristen wurde seit dem 01. Juli 2005 eine Ausnahmeregelung erzielt. Die örtlichen Behörden können auf Antrag einen befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) ausstellen. Dieser kann einmal innerhalb eines Kalenderjahres erteilt werden und gilt für 28 aufeinander folgende Tage. Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, sich alle für den Fischfang notwendigen Kenntnisse im Sinne der Broschüre "Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg Vorpommern" anzueignen und die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. Der Touristenfischereischein kostet 20 Euro.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Fischereigesetzes für M-V, die Binnenfischereiverordnung (BiFVO), die Küstenfischereiordnung (KüFO) und das Landeswassergesetz M-V (LWaG).



 

Ausflugsziele



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Der Königsstuhl. Lassen Sie sich verzaubern – von der Schönheit der Natur! Gehen Sie auf eine romantische Wanderung und entdecken Sie Harmonie und Ruhe in der Natur des Nordens…



Kap Arkona ist eine 45 m hohe aus Kreide und Geschiebemergel bestehende Steilküste im Norden der Insel Rügen, auf der Halbinsel Wittow. Hier befinden sich auch die beiden berühmten Leuchtürme.

Natur Pur



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